Zusätzliche Belegung zum normalen Hallennutzungsplan, wegen z. B. Lehrgängen, Arbeitseinsätzen, etc.:
- kleine Halle:
- große Halle:
- Springplatz:
Wir bitten, bis auf Weiteres, folgende Vorgaben unbedingt weiter einzuhalten:
Laut §9 der Corona-Schutzverordnung NRW ist ausnahmslos jeglicher Reitunterricht untersagt!
Das heißt:
– Einzelunterricht, egal von wem, ist verboten!
– auch Unterricht mit Headset / Ceecoach o. Ä. ist verboten!
Wir möchten alle Reiter bitten, sich strikt daran zu halten, DANKE!
gez. der Vorstand
P.S. den genauen Text des §9 der Corona-Schutzverordnung NRW könnt ihr hier nachlesen:
https://www.pferdesportwestfalen.de/corona-virus-1#c5653
und der Bußgeldkatalog bei Verstößen kann hier eingesehen werden:
Hier der Link zum regulären Hallenbelegungsplan: https://reitverein.ostoennen.de/reitanlage/hallenbelegungsplan/